Dieser Abschnitt erhebt ausdrücklich keinen Anspruch auf Rechtssicherheit/Verbindlichkeit, er soll lediglich dazu dienen, das Interessierte sich einen Überblick verschaffen können.
Airsoft in Deutschland
ab 14 Jahren:
Ab diesem Alter sind in Deutschland sogenannte AEGs mit einer Energie <0,5 Joule erlaubt. Diese gelten als Spielzeug und unterliegen damit nicht dem Waffengesetz. Sie haben aufgrund der Energie eine geringere Reichweite als SAEG´s dürfen aber vollautomatisch schiessen.
Ab 18 Jahren:
Ab diesem Alter darf man eine Softair mit einer Energie von 0,5 Joule bis 7,5 Joule besitzen. Diese unterliegen dem Waffengesetz! Das heisst sie brauchen einen Stempel mit dem sogenannten “F im Fünfeck”. Dieses zeigt an, dass die Softair (bzw. ein baugleiches Modell) vom Beschussamt abgenommen wurde. Diese Softairs dürfen aufgrund der Deutschen Gesetze nur Halbautomatisch schiessen. Die Abnahme vom Beschussamt sowie der Umbau auf Semiautomatik bedingen den in Deutschland oft höheren Preis von Softairs! Man sollte niemals Softairs im Ausland bestellen, das fehlende F kann zu empfindlichen Strafen führen!
Transport + Anscheinswaffe
Der Transport hat grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis zu erfolgen. Akku´s und Magazine sollten getrennt transportiert werden so das die Softair nicht Schussbereit ist!
Diese Regelung ist dadurch bedingt das Softais als “Anscheinswaffen” gelten. Das heißt sie sind oft von einer echten Waffe nicht zu unterscheiden. Das führen in der Öffentlichkeit ist daher verboten.
Tuning / Wartung / Basteln
Wer selber an seinen Softairs basteln will sollte sich unbedingt vorher informieren was erlaubt ist und was nicht! Als ersten Anhaltspunkt hier der Link zu einem gut gemachten Merkblatt.